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Sehschule

Sehschule - Was ist das?

In unserer Praxis bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Betreuung in einer Sehschule. Die Sehschule – oder auch Orthoptik – ist ein Spezialgebiet der Augenheilkunde zur Früherkennung, Untersuchung und Behandlung von Schielerkrankungen, Augenbewegungsstörungen und Sehschwächen. Dies geschieht in Zusammenarbeit unserer Orthoptistin mit den Augenärzten unserer Praxis. Vom Säuglings- bis ins hohe Erwachsenenalter werden Patienten aller Altersgruppen versorgt. Für die unterschiedlichen Schielerkrankungen bzw. je nach Alter und Entwicklungsstand des Patienten stehen verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Der Beruf der Orthoptistin gehört zur Gruppe der medizinischen Fachberufe im Gesundheitswesen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit untersuchen und behandeln Orthoptistinnen Störungen des ein- und beidäugigen Sehens, hervorgerufen durch Schielerkrankungen, Sehschwächen, Fehlsichtigkeiten und Augenzittern. Dazu werden im Einzelnen untersucht:

  • das Sehvermögen im Fern- und Nahbereich
  • die Augenstellung und das Ausmaß des Schielwinkels
  • das räumliche Sehen (auch 3D-Sehen)
  • die Zusammenarbeit beider Augen
  • die Augenbeweglichkeit
  • die Brechkraft beider Augen

Der Augenarzt ergänzt den Befund durch die organische Untersuchung der Augen. Hierfür kann die Gabe von pupillenerweiternden Augentropfen erforderlich sein.

Jedes Kind mit Auffälligkeiten sollte daher so früh wie möglich dem Augenarzt und der Orthoptistin zur umfassenden Augenuntersuchung vorgestellt werden.

Sehen will gelernt sein!

Das Problem dabei: Schlecht Sehen tut nicht weh. Zudem haben Kleinkinder keinen Vergleich wie sich gutes von schlechtem Sehen unterscheidet. Daher wird sich ein Kind auch nicht beschweren, wenn es nicht optimal sieht. Unbehandelt kann sich eine lebenslange Sehschwäche/ Schwachsichtigkeit entwickeln.

Gutes Sehen ist nicht selbstverständlich. Die Sehfähigkeit jedes Einzelauges sowie die beidäugige Zusammenarbeit müssen in den ersten Monaten und Jahren nach der Geburt erst erlernt werden. Bei manchen Kindern kommt es zu Störungen im Prozess des Sehenlernens. Unentdeckt und daher unbehandelt kann dies zu einer schweren, lebenslangen Sehbehinderung führen. Daher sollte jedes Kind noch vor dem dritten Lebensjahr zu einer vorsorglichen Untersuchung in einer Sehschule vorgestellt werden.

Wer sollte in die Sehschule?

Nach den Empfehlungen des Berufsverbandes der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Deutschlands e.V. (BVKJD) und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) sollte …

  • ... eine sofortige augenärztlich-orthoptische Untersuchung erfolgen bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Schielen, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders bei Hängelidern, die die Pupille verdecken, oder falls Sie sich einer Sache nicht sicher sind.
  • ... eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung mit 6 bis 12 Monaten erfolgen bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler) und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, ­Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen (besonders Übersichtigen), sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
  • ... eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung mit 30 bis 42 Monaten erfolgen bei allen übrigen, auch unverdächtigen Kindern zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern.

Merke: Besonders einseitige Fehler werden oft zu spät erkannt!

Nach der Entwicklung eines normalen beidäugigen Sehens kann in den Folgejahren noch ein gut behandelbares plötzliches Innenschielen (normosensorisches Spätschielen) auftreten. Eine Überweisung in eine Augenarztpraxis, in der auch schon kleine Kinder augenärztlich-orthoptisch untersucht werden, kann Klarheit über die Erkennung und Behandlung von Augen- und Sehfehlern bringen.

Eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung bei Kindern und Jugendlichen ist auch bei folgenden Auffälligkeiten empfohlen:

  • Entwicklungs- und Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie und AD(H)S)
  • Beschwerden bei der Bildschirmarbeit
  • Konzentrationsschwächen
  • Kopf- und Augenschmerzen
  • Verschwommensehen

Eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung bei Erwachsenen ist u.a. bei folgenden Auffälligkeiten empfohlen:

Ein plötzlich auftretendes Schielen im Erwachsenenalter – im Verlauf verschiedener allgemeiner und neurologischer Erkrankungen oder bei erworbener Hirnschädigung nach Unfällen, Tumorerkrankung oder in Folge eines Schlaganfalls – ist häufig begleitet von störendem Doppeltsehen:

  • Beschwerden bei der Bildschirmarbeit,
  • unklare Augen- oder Kopfschmerzen,
  • Konzentrationsschwächen oder ein schnelles Ermüden der Augen
  • geringe Fehlsichtigkeiten, Störungen in der Naheinstellung oder Fehlstellungen der Augen

Eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung kann Klarheit schaffen, ob durch das Tragen einer speziellen Brille oder eine Augenmuskeloperation wieder mehr Lebensqualität erreicht werden kann.

So vielfältig die Beschwerden der Patienten sind, die unsere Spezialsprechstunde aufsuchen, so individuell ist deren Therapie.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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